Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung – gute Raumluft

Lüftung mit WRG: Ratgeber für Bauherren | Polarlog

Schemazeichnung einer mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Zuluft und Abluft zirkulieren durch die Räume eines Einfamilienhauses.

⚙ Luftmengen, die 55-Prozent-Anforderung an die WRG, Gerätewirkungsgrade und Wartung: Was im Neubau Standard ist und worauf Sie achten müssen.

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt ausschließlich die finnische Rechtslage, das finnische Genehmigungsverfahren und finnische Preise. Für ein Bauvorhaben in Deutschland gilt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes; zuständig ist Ihr örtliches Bauamt. Die Grundprinzipien lassen sich übertragen, die Zahlen und Rechtsgrundlagen jedoch nicht. In Österreich heißt das Verfahren Baubewilligung, bei kleineren Vorhaben Bauanzeige; in der Schweiz Baubewilligung auf Basis eines Baugesuchs. Für den Wärmeschutz gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt; Wohngebäude mit einer Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 GEG ausgenommen. Für den Holzschutz gilt DIN 68800: die Gebrauchsklassen GK 0–5 beschreiben, welchem Risiko das Holz ausgesetzt ist, und konstruktiver Holzschutz hat Vorrang vor chemischem. Im Neubau ist die Lüftung praktisch immer eine mechanische Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Dieser Leitfaden zeigt, was die Verordnungen bei Luftmengen und Wärmerückgewinnung verlangen, warum auch ein Blockhaus kontrollierte Lüftung braucht, welche Wirkungsgrade heutige Geräte erreichen und wie Sie die Anlage mit wenigen jährlichen Handgriffen in Schuss halten. Grundlage sind die in Finnland geltenden Verordnungen von 2017, die auch 2026 den gesamten Neubau regeln.

Die Lüftung eines neuen Wohngebäudes wird praktisch immer als mechanische Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) ausgeführt. Die finnische Verordnung 1009/2017 schreibt einen Außenluftvolumenstrom von mindestens 6 dm³/s je Person und mindestens 0,35 (dm³/s)/m² Bodenfläche vor; das Minimum je Wohnung liegt bei 18 dm³/s. Zusätzlich müssen mindestens 55 Prozent der Wärme, die für die Erwärmung der Lüftungsluft benötigt wird, aus der Abluft zurückgewonnen werden.

Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar: In einer 120-m²-Wohnung ergibt die flächenbezogene Anforderung genau 42 dm³/s, die Personenzahl bei vier Bewohnern nur 24 dm³/s. Maßgebend ist der größere Wert – es wird also mehr Luft bewegt, als viele vermuten.

Warum braucht ein dichtes Haus mechanische Lüftung?

Die Hülle eines heutigen Hauses ist dicht – der Luftdichtheitskennwert q50 liegt typischerweise bei 1–4 m³/(h·m²) – und die Luft tauscht sich nicht mehr von selbst durch Fugen aus. Für den Energieverbrauch ist das gut, doch Feuchte, Kohlendioxid und Verunreinigungen müssen kontrolliert abgeführt werden. Im dichten Haus ist die mechanische Zu- und Abluftanlage praktisch der einzige Weg, Raumluftqualität und Feuchtehaushalt sicherzustellen. Dieselbe Anlage filtert die Zuluft und führt die Feuchte aus Nassräumen und Küche nach draußen, was die Bauteile schützt.

Dichtheit und Lüftung hängen auch in der Energieberechnung zusammen: Ohne Dichtheitsmessung rechnet man mit 2,0, ein gemessener besserer Wert verbessert die E-Kennzahl. Je dichter die Hülle, desto größer der Anteil der Lüftungsverluste – und desto stärker wiegt die Qualität der Wärmerückgewinnung.

Braucht ein atmendes Blockhaus überhaupt eine Lüftung?

Ja. Die Atmungsaktivität der Blockbohle bezeichnet die Fähigkeit des Massivholzes, Feuchte aufzunehmen und abzugeben – das dämpft Feuchteschwankungen, tauscht aber keine Luft aus. Die Luftmengenanforderungen der Verordnung gelten fürs Blockhaus wie für jedes andere Wohngebäude. Ein modernes Blockhaus ist zudem dicht: An hochwertigen Blockhäusern wurden Luftdichtheitskennwerte von bis zu 0,3 m³/(h·m²) gemessen. Feuchtepufferung und mechanische Lüftung ergänzen einander, keine ersetzt die andere.

Die Vorstellung vom Blockhaus ohne Lüftung stammt aus alten, undichten Gebäuden, in denen sich die Luft durch Fugen austauschte. Das war zwar Lüftung, aber unkontrolliert und mit hohen Energieverlusten.

Darf man im Haus eine Schwerkraftlüftung einbauen?

Verboten ist sie nicht, in der Praxis lassen sich Luftmengen- und Energieanforderungen damit aber kaum erfüllen: Sie beruht auf Temperaturdifferenz und Wind, die Luftmengen schwanken mit dem Wetter, und die Wärme der Abluft geht verloren. Deshalb ist die mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung der Neubaustandard; Schwerkraftlösungen findet man in kalten und halbbeheizten Räumen.

Was spart die Wärmerückgewinnung?

Gefordert ist ein Jahresnutzungsgrad von mindestens 55 Prozent. Wer abweicht, muss den Verlust in der Ausgleichsberechnung kompensieren, etwa über eine bessere Gebäudehülle – praktisch wählt im Neubau niemand ein schwächeres Gerät. Heutige Geräte übertreffen das Minimum deutlich: Das Temperaturverhältnis eines Rotationswärmetauschers erreicht 60–85 %, das eines Plattenwärmetauschers 60–80 %, und eine gute Anlage kommt auf rund 70 % Jahresnutzungsgrad. Bei 70 % braucht die Erwärmung der Lüftungsluft nur noch knapp ein Drittel der Kaufenergie, die ohne Rückgewinnung nötig wäre.

Achten Sie bei der Gerätewahl auf die Begriffe: Das angegebene Temperaturverhältnis ist etwas anderes als der Jahresnutzungsgrad, mit dem die Konformität nachgewiesen wird. Vergleichen Sie nach dem Jahresnutzungsgrad, nicht nach der größten Prozentzahl im Prospekt.

Wie wird die Lüftung betrieben und gewartet?

Das Lüftungsgerät läuft an jedem Tag des Jahres. Seine Wartung ist einfach:

  • Lüftung immer laufen lassen – bei Abwesenheit mit geringerer Leistung, aber niemals ganz aus.
  • Filter nach Herstellerangabe prüfen und wechseln, typischerweise 1–2 Mal pro Jahr – ein verschmutzter Filter verschlechtert die Raumluft und senkt die Luftmengen.
  • Lüftungsventile nicht abkleben oder zustellen und ihre Einregulierung nicht selbst verstellen – Messung und Einregulierung gehören in Fachhände.

Checkliste für Bauherren

  • Lüftungsplanung vom Haustechnikplaner als Teil der Genehmigungsunterlagen erstellen lassen – dimensioniert wird nach Personenzahl und Fläche.
  • WRG-Gerät nach dem Jahresnutzungsgrad wählen; ein gutes Niveau liegt bei rund 70 %.
  • Gerät so platzieren, dass der Filterwechsel leicht gelingt – Technik- oder Hauswirtschaftsraum statt Abstellkammer.
  • Mess- und Einregulierungsprotokoll der Luftmengen als Teil der Abnahme vereinbaren.
  • Filterwechsel 1–2 Mal jährlich in den Kalender eintragen.

Die wichtigsten Punkte

  • Außenluft mindestens 6 dm³/s je Person und 0,35 (dm³/s)/m²; Minimum je Wohnung 18 dm³/s (Verordnung 1009/2017).
  • Der Jahresnutzungsgrad der WRG muss mindestens 55 % betragen – gute Geräte erreichen in der Praxis rund 70 %.
  • Das Temperaturverhältnis eines Rotationstauschers erreicht 60–85 %, das eines Plattentauschers 60–80 %.
  • Auch ein Blockhaus braucht mechanische Lüftung: Atmungsaktivität dämpft Feuchte, tauscht aber keine Luft.
  • Schwerkraftlüftung ist erlaubt, in der Praxis lassen sich die Anforderungen damit aber kaum erfüllen.
  • Filter werden 1–2 Mal jährlich gewechselt, und die Lüftung läuft immer.


Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung im Technikraum eines Einfamilienhauses, wo sich die Filter leicht wechseln lassen.

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