CO2-Fußabdruck von Gebäuden – Klimabericht und Grenzwerte 2026

CO2-Fußabdruck von Gebäuden – Leitfaden und Grenzen 2026

Diagramm der Lebenszyklusphasen eines Gebäudes von der Materialherstellung bis zum Abriss und ihrer Anteile am CO2-Fußabdruck.

Klimabericht und CO2-Grenzwerte gelten in Finnland seit dem 1.1.2026 – Einfamilienhäuser sind befreit. Wen die Berechnung betrifft und warum Holz punktet.

Der CO2-Fußabdruck eines Gebäudes wird in Finnland jetzt gesetzlich berechnet: Die Pflicht gilt für Baugenehmigungsanträge, die seit Anfang 2026 eingereicht werden. In der Genehmigungsphase wird ein Bauproduktverzeichnis eingereicht, und die Einhaltung der Grenzwerte wird spätestens bei der Schlussabnahme per Klimabericht nachgewiesen. Einfamilienhäuser sind jedoch von der Pflicht befreit. Dieser Leitfaden erklärt, wen die Berechnung betrifft, wie sie erstellt wird, welche Grenzwerte gelten und warum der Holzbau in der neuen Regulierung stark dasteht. Für Hallenbauer wichtig: Die Pflicht gilt auch für Lager- und Sporthallen über 1.000 m².

Der Lebenszyklus-CO2-Fußabdruck eines Gebäudes wurde in Finnland zum 1.1.2026 gesetzlich verankert: Der Klimabericht (ilmastoselvitys) nach dem Baugesetz und die CO2-Grenzwerte gelten für Baugenehmigungsanträge ab Anfang 2026. Bauherren von Einfamilienhäusern betrifft die Pflicht nicht – Kleinhäuser wurden in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens von Klimabericht und Grenzwerten befreit.

Im Grundsatz ist die Änderung groß. Bislang blickte die Regulierung über die E-Zahl auf den Energieverbrauch in der Nutzung; der Klimabericht deckt den gesamten Lebenszyklus ab, womit auch die Emissionen der Materialwahl reguliert werden. Die E-Zahl bleibt – beide laufen künftig parallel.

Wen betrifft der Klimabericht?

Unter die Pflicht fallen:

  • neue Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser
  • Büro-, Geschäfts-, Bildungs- und Pflegegebäude sowie Krankenhäuser
  • Lager-, Verkehrs-, Schwimm- und Eishallen mit mehr als 1.000 m² Fläche.

Befreit sind Einfamilienhäuser und andere Kleinhäuser, Gebäude unter 30 m² sowie Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsprojekte. Wesentlich für Hallenbauer: Eine neue Halle über 1.000 m² fällt unter die Pflicht, kleinere nicht. Eine große Maschinen- oder Reithalle überschreitet die Grenze leicht – prüfen Sie die Fläche früh.

Was enthält der Klimabericht?

Erfasst werden Herstellung der Materialien, Transporte, Bau, Nutzung und Instandhaltung sowie Abriss und Recycling. Die Berechnung folgt der Bewertungsmethode des finnischen Umweltministeriums, die Emissionsdaten stammen aus der Datenbank co2data.fi des Umweltinstituts. Das Ergebnis wird auf Fläche und Jahre bezogen angegeben (kgCO2e/(m²·a)) und ist so vergleichbar.

Der Zeitplan ist zweigeteilt: In der Genehmigungsphase entsteht das Bauproduktverzeichnis – der Begriff ersetzte die Materialbeschreibung –, der fertige Bericht folgt spätestens zur Schlussabnahme. Neben Emissionen zählen auch Klimanutzen wie Kohlenstoffspeicher und Wiederverwendbarkeit.

Wie hoch sind die CO2-Grenzwerte?

Die 2026 geltenden Grenzwerte nach Gebäudetyp:

  • Mehrfamilien- und Reihenhäuser: 16,0 kgCO2e/(m²·a)
  • Büros und Gesundheitszentren: 20,0
  • Geschäfts- und Kulturgebäude: 22,0
  • Bildungsgebäude und Kindergärten: 20,0
  • Krankenhäuser: 29,0

Die ersten Grenzen sind bewusst moderat, der Großteil des Neubaus erfüllt sie bereits. Für etwa 2028–2029 sind Verschärfungen angekündigt: Mehrfamilienhäuser auf 12–13, Büros auf 17, Bildungsgebäude auf 16 kgCO2e/(m²·a). Was heute knapp reicht, kann dann zu wenig sein.

Warum steht der Holzbau in der Berechnung stark da?

Holz wirkt als Kohlenstoffspeicher: Ein Kubikmeter bindet rund 750 Kilogramm Kohlendioxid, denn etwa die Hälfte der Holzmasse ist Kohlenstoff. Ältere Texte runden auf eine Tonne je Kubikmeter, der offizielle Wert liegt bei rund 750 kg. Zudem verursacht die Herstellung von Holzkonstruktionen geringere Emissionen als Beton und Stahl; ein Holz- oder Blockhaus hält die Grenzwerte deshalb mühelos ein.

Die ausgewiesenen Klimanutzen sind für Holzbauer ein handfester Vorteil: Kohlenstoffspeicher und Wiederverwendung werden gutgeschrieben. Beispiel Blockbohlenrahmen – ein Blockhausgerüst lässt sich demontieren und neu errichten; dazu gibt es eine eigene Untersuchung des finnischen Umweltministeriums. Mit mehr Holzeinsatz ließen sich laut Forschungsschätzungen bis zu 11 Prozent der jährlichen Emissionen der gebauten Umwelt einsparen.

Was kommt regulatorisch noch?

Die nationale Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie dehnt die Berichterstattung über Lebenszyklusemissionen breiter auf Neubauten aus; die Entwürfe nennen den 1.1.2028. In Kraft ist das noch nicht – verfolgen Sie die Lage nach dem Zeitplan Ihres Projekts.

Was sollten Bauherren von Einfamilienhäusern wissen?

Die Befreiung gilt auch für Ferienhäuser und andere Freizeitwohnungen – sie betrifft die Pflicht, nicht die tatsächlichen Emissionen. Die Materialwahl entscheidet schon am Planungstisch über einen großen Teil der Lebenszyklusemissionen; viele Kleinhausbauer rechnen deshalb freiwillig, etwa für einen späteren Verkauf. Das Rahmenmaterial ist die größte Einzelentscheidung.

Checkliste

  • Prüfen, ob die Pflicht Ihr Projekt betrifft: Gebäudetyp und Fläche entscheiden.
  • Berechnung bei einem Planer bestellen, der die Methode des Umweltministeriums und co2data.fi nutzt.
  • Bauproduktverzeichnis in der Genehmigungsphase, Klimabericht rechtzeitig zur Schlussabnahme.
  • Mit strengeren Grenzwerten rechnen, wenn das Projekt gegen Ende des Jahrzehnts fertig wird.
  • Ein Holz- oder Blockbohlenrahmen erleichtert das Einhalten und bringt ausweisbare Klimanutzen.

Die wichtigsten Punkte

  • Klimabericht und CO2-Grenzwerte gelten für ab dem 1.1.2026 eingereichte Baugenehmigungsanträge in Finnland.
  • Einfamilienhäuser, Gebäude unter 30 m² und Sanierungsprojekte sind von der Pflicht befreit.
  • Die Pflicht betrifft u. a. Reihen- und Mehrfamilienhäuser, Büros sowie Hallen über 1.000 m².
  • Grenzwerte: z. B. Mehrfamilien- und Reihenhäuser 16,0 kgCO2e/(m²·a) – die Grenzen werden etwa 2028–2029 verschärft.
  • Das Bauproduktverzeichnis entsteht in der Genehmigungsphase, der fertige Klimabericht wird bei der Schlussabnahme vorgelegt.
  • Ein Kubikmeter Holz bindet rund 750 kg Kohlendioxid – ein Holzgebäude hält die Grenzen typischerweise mühelos ein.


Proben von Blockbohle, Beton und Dämmstoffen werden am Planungstisch für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks eines Gebäudes verglichen.

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